Nehmen Sie Kurs auf Sicherheit und Vermögen

Private Pflegeversicherung

Altern ohne finanzielles Risiko



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Die Private Pflegeversicherung schützt Ihr Vermögen und das Ihrer Angehörigen


Rund 2,5 Mio. Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Wir werden immer älter und das Risiko zum Pflegefall zu werden erhöht sich mit zunehmendem Alter. Aber auch junge Menschen können durch Krankheiten oder Unfälle pflegebedürftig werden.


Im Jahr 1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt, in die jeder einzahlen muss. Pflegebedürftige kommen jedoch mit der gesetzlichen Absicherung nicht aus. Hierüber ist lediglich ein Teil der Kosten abgedeckt.


Wie hoch der Eigenanteil ist, hängt vom Pflegegrad und der Art der Pflege ab, also ob die Angehörigen die Pflege übernehmen oder eine vollstationäre Pflege notwendig ist.


Die Tabelle zeigt, das bei Pflegegrad 3 Kosten von über 23.000,- € pro Jahr für die Pflege entstehen. 


Was der Gesetzgeber zahlt:


Pflegesach-leistungenTatsächlicher
Bedarf
Vorsorgelücke
pro Monat
Vorsorgelücke
pro Jahr
Pflegegrad 2
724,- €



Pflegegrad 3
1.363,- €
3.200,- €1.938,- €23.256,- €
Pflegegrad 4
1.693,- €
3.700,- €1.925,- €23.100,- €
Pflegegrad 5
2.095,- €
4.000,- €1.995,- €23.940,- €


(Stand: 01.01.2022 – Quelle: Gothaer Versicherung)

Versicherungsmöglichkeiten und Tarife


Folgende Arten lassen sich im Bereich der privaten Pflegeversicherung unterscheiden:


  • Pflegetagegeldversicherung: Versicherte erhalten als regelmäßige Zahlung ein Pflegetagegeld, das durch den Versicherungsnehmer festgelegt wird (Auch diverse schwere Krankheiten sind versicherbar)
  • Pflege-Bahr: Pflegetagegeldversicherung mit staatlicher Förderung
  • Pflegerentenversicherung: Besondere Form der Lebensversicherung, die im Pflegefall eine Rente auszahlt. Erst ab Rentenbeginn muss entschieden werden, ob das Kapital für die Pflegeversicherung genutzt wird, zur Auszahlung kommen soll oder eine lebenslange Rente ausgezahlt wird
  • Unfallpflegerentenversicherung: Wie Pflegerentenversicherung, Pflegebedürftigkeit ist aber explizite Folge eines Unfalls
  • Pflegekostenversicherung: Der Versicherer übernimmt die anfallenden Pflegekosten, meist jedoch nicht in vollem Umfang. Für die Erstattung der Pflegekosten müssen alle Leistungen vom Arzt attestiert sein


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