Ab 2022 Erhöhung des Sachbezuges auf 50 € im Monat
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurde am 18.12.2020 eine Erhöhung des monatlichen Sachbezuges von 44 € auf 50 € im Monat beschlossen. Diese Regelung tritt ab dem 01.01.2022 in Kraft!
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurde am 18.12.2020 eine Erhöhung des monatlichen Sachbezuges von 44 € auf 50 € im Monat beschlossen. Diese Regelung tritt ab dem 01.01.2022 in Kraft!